Aufenthaltserlaubnis verlängern für in Deutschland geborene Kinder
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Ihr minderjähriges Kind eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund seiner Geburt in Deutschland erhalten hat, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen.
Die Ausländerbehörde verlängert die Aufenthaltserlaubnis für Ihr Kind, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
- Sie stellen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis Ihres in Deutschland geborenen Kindes bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
- Informieren Sie sich, ob die zuständige Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang des Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und die Identität Ihres Kindes sowie Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte alle Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (kurz: eAT-Karte) die Fingerabdrücke des Kindes genommen. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:
- Beide sorgeberechtigte Elternteile sind Drittstaatsangehörige, besitzen also die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz.
- Das Kind ist minderjährig und aufgrund seiner Geburt in Deutschland im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 33 des Aufenthaltsgesetzes.
- Mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil ist im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
- Mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil lebt mit dem Kind in familiärer Lebensgemeinschaft in Deutschland.
Grundsätzlich sind für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die gleichen Unterlagen wie für die erstmalige Erteilung vorzulegen. Dies sind:
- Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eines oder beider Elternteile
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) eines oder beider Elternteile und des Kindes
- Aktuelles biometrisches Foto des Kindes im Passformat (45 x 35 mm)
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Kostenhöhe (fix):
- 48,00 Euro bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
- 46,50 Euro bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
Bemerkung:
Für die Ausstellung der neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer: 1 Jahr bis 3 Jahre
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit der Aufenthaltstitel der Eltern.
ca. 6 Wochen bis 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Es genügt, wenn ein Elternteil das beschriebene Aufenthaltsrecht innehat. Es ist unerheblich, ob die Eltern des Kindes verheiratet sind.
- Erlischt die Aufenthaltserlaubnis der Elternteile, kann auch die Aufenthaltserlaubnis des Kindes widerrufen werden.
- Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Form einer Niederlassungserlaubnis erhalten (siehe Verwaltungsleistung „Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder“).
- Spätestens mit Eintritt der Volljährigkeit wird die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis zu einem eigenständigen, vom Familiennachzug unabhängigen Aufenthaltsrecht.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
29.06.0022
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
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76726 Germersheim
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jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten
Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
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76726 Germersheim
Bemerkung:
3. OG
Adresse
76726 Germersheim
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Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen Mobiler-ICT-Karte
- Aufenthaltserlaubnis erteilen aufgrund ausgeprägter Berufskenntnisse
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Freiberufler
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug des Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für ein studienbezogenes Praktikum EU
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung als Fachkraft
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung als Fachkraft unabhängig einer Qualifikation
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung bei öffentlichen Interesse
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Durchführung einer Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilli-gendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis verlängern
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund ausgeprägter Berufskenntnisse
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund ausstehender Qualifizierungsmaßnahme
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund schulischer Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für Flüchtlinge
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für Opfer einer Straftat
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für außergewöhnliche Härtefälle
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Nachzug des Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für in Deutschland geborene Kinder
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Beamter
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft unabhängig einer Qualifikation
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung bei öffentlichen Interesse
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle
- Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Brexit
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten
- Niederlassungserlaubnis Erteilung
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige beantragen
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für (ehemals) qualifizierte Geduldete beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstä-tigkeit für Freiberufler beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
Adresse
76726 Germersheim
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Bemerkung:
3. OG
Telefon
Fax
Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für in Deutschland geborene Kinder
- Ausländerangelegenheiten - Aufenthalt in Deutschland beenden
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Adresse
76726 Germersheim
Telefon
Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für in Deutschland geborene Kinder
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen