Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie über einen akademischen Abschluss verfügen und in Deutschland als hoch qualifizierte Fachkraft berufstätig sind oder sein wollen, können Sie in besonders gelagerten Einzelfällen - auch unmittelbar nach Ihrer Einreise - eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Als hoch qualifiziert gelten Sie zum Beispiel, wenn Sie als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen tätig sind oder als Lehrperson in herausgehobener Funktion mindestens zwei Jahre Berufserfahrungen sammeln konnten.
Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Bitte beachten Sie den Ausnahmecharakter der sofortigen Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Die Hochqualifizierung als solche reicht alleine nicht aus, um einen besonders gelagerten Einzelfall anzunehmen. Vielmehr kommt es auf die Gesamtbetrachtung aller Tatsachen an.
- Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis abläuft.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Je nach Bundesland ist es möglich, dass die Zustimmung einer weiteren Behörde für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erforderlich ist.
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
- Sie haben einen akademischen Abschluss, das heißt Sie besitzen
- einen deutschen Hochschulabschluss,
- einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder
- einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie in einem reglementierten Beruf (zum Beispiel in akademischen Heilberufen) arbeiten möchten, ist die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses durch die zuständige Stelle zwingend erforderlich.
- Sie gehören zum Kreis der hoch qualifizierten Fachkräfte, das heißt Sie sind zum Beispiel
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
- Lehrperson in herausgehobener Funktion,
- wissenschaftliche Mitarbeitende in herausgehobener Funktion.
Bitte beachten Sie:
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Besondere fachliche Kenntnisse liegen vor, wenn Sie über eine besondere Qualifikation oder über Kenntnisse von überdurchschnittlich hoher Bedeutung in einem speziellen Fachgebiet verfügen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein Forschungsgebiet identifiziert werden kann, in dem Sie sich eine besondere Expertise angeeignet haben (zum Beispiel durch erfolgreiche Projekte, Forschungsvorhaben oder Veröffentlichungen). Auf das Fachgebiet Ihrer Tätigkeit kommt es nicht an.
Die herausragende Funktion bei Lehrpersonen ist bei Lehrstuhlinhabern sowie bei Institutsdirektoren und Institutsdirektorinnen gegeben.
Wissenschaftliche Mitarbeiter sind dann hervorgehoben tätig, wenn sie über die üblichen Aufgaben hinaus eigenständig Projekte entwickeln und durchführen, wissenschaftliche Abteilungen, Projekt- oder Arbeitsgruppen leiten oder leiten sollen. Auf die Höhe des Gehalts kommt es hierbei nicht an.
- Ihnen liegt ein Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsangebot vor.
- Sie können eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nachweisen.
- Weiter bedarf es einer positiven Prognose durch die Ausländerbehörde, dass Ihre Integration in die (rechtlichen und gesellschaftlichen) Lebensverhältnisse Deutschlands zu erwarten ist (zum Beispiel bei vorhandenen Deutschkenntnissen, Voraufenthalten in Deutschland oder internationalen Erfahrungen).
- Sie sind in der Lage, den Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) für sich (und Ihre Familie) selbständig also ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen - zu sichern.
- Ihrem Aufenthalt in Deutschland stehen keine Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegen.
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice)
- Nachweis über die besondere Qualifikation bzw. Berufserfahrung (zum Beispiel Ausbildungszeugnisse, Zertifikate, Arbeitszeugnis)
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- bei Ausübung eines reglementierten Berufs:
- Berufszulassung (zum Beispiel Approbation, Berufserlaubnis)
- Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses durch die zuständige Stelle
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Kostenhöhe (fix): 147,00 Euro
Bemerkung: Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Antragsfrist:
Dauer (bei Spanne): 6 bis 8
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.
Dauer (bei Spanne): ca. 6 bis 8
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Für eine Erwerbstätigkeit in einem nicht reglementierten Beruf erhalten Sie unter https://anabin.kmk.org/anabin.html weitere Informationen darüber, wie Ihr ausländischer Hochschulabschluss in Deutschland bewertet wird. Zudem besteht die Möglichkeit einer individuellen Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu finden unter https://www.kmk.org/zab/zentralstellefuer-auslaendisches-bildungswesen.html zum Nachweis der Vergleichbarkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss.
- Für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis müssen keine Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden.
- Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis liegt im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde. Antragstellende Personen haben daher nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
- Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
- Eine Niederlassungserlaubnis kann bei einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt außerhalb Deutschlands erlöschen, wenn dieser Auslandsaufenthalt zuvor nicht mit der Ausländerbehörde abgestimmt wurde.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
- Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
- Handbookgermany.de
Bemerkung: Mehrsprachiges Informationsportal zum Leben in Deutschland für Menschen, die neu in Deutschland sind. Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
22.08.2022
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
76726 Germersheim
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Annahmeschluss Ausländerbehörde:
jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten
Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Ansprechpartner
Adresse
76726 Germersheim
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Bemerkung:
3. OG
Telefon
Position
Zuständig für:
- Germersheim:
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen Mobiler-ICT-Karte
- Aufenthaltserlaubnis erteilen aufgrund ausgeprägter Berufskenntnisse
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Freiberufler
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug des Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für ein studienbezogenes Praktikum EU
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung als Fachkraft
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung als Fachkraft unabhängig einer Qualifikation
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung bei öffentlichen Interesse
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Durchführung einer Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilli-gendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis verlängern
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund ausgeprägter Berufskenntnisse
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund ausstehender Qualifizierungsmaßnahme
- Aufenthaltserlaubnis verlängern aufgrund schulischer Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für Flüchtlinge
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für Opfer einer Straftat
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für außergewöhnliche Härtefälle
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für den Nachzug des Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis verlängern für in Deutschland geborene Kinder
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Beamter
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung als Fachkraft unabhängig einer Qualifikation
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Beschäftigung bei öffentlichen Interesse
- Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge beantragen
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle
- Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Brexit
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten
- Niederlassungserlaubnis Erteilung
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige beantragen
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für (ehemals) qualifizierte Geduldete beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstä-tigkeit für Freiberufler beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen