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Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.2 - Finanz - und Kassenwesen

67356 Lingenfeld
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
06344 509-0
06344 509-199
  • montags und dienstags
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    14:00 bis 16:00 Uhr
  • mittwochs (Dienstleistungstag)
    08:00 bis 12:30 Uhr und
    14:00 bis 18:00 Uhr
  • donnerstags
    08:00 bis 12:00 Uhr
    nachmittags geschlossen
  • freitags (Dienstleistungsmittag)
    08:00 bis 13:00 Uhr
  • Sie können zahlreiche Leistungen auch online beantragen unter Verbandsgemeinde Lingenfeld!
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