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Meldungen zum Personalausweis vornehmen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

  • Namensänderungen
  • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
  • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
  • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
  • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

Es gibt 2 Ausnahmen:

  • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
  • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr

Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
rollstuhlgerecht
06344 509-0
06344 509-199

montags und dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr

mittwochs (Dienstleistungstag)
08:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr

donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen

freitags (Dienstleistungsmittag)
08:00 bis 13:00 Uhr

  • Pass- und Einwohnermeldewesen
  • Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
  • Bestattungswesen und Standesamt
  • Fundbüro
  • Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Schnakenbekämpfung
  • Gewerberecht
  • Fischereiwesen
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
  • Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
  • Kommunaler Vollzugsdienst
  • Bezirksbeamter der Polizei 

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