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mixins.searchInfo_searchTermNiederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge

Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als anerkannte asylberechtigte Person, Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling können Sie unter erleichterten Bedingungen nach drei oder fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, informieren Sie sich bitte zunächst über die Leistung „Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder“, die auf der Grundlage von § 35 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird (siehe Hinweise).

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Kreis Donnersbergkreis

Der Landkreis Donnersbergkreis mit der Kreisverwaltung Donnersbergkreis umfasst die Städte Eisenberg (Pfalz), Kirchheimbolanden, Obermoschel, Rockenhausen sowie die Verbandsgemeinden Eisenberg (Pfalz), Göllheim, Kirchheimbolanden, Nordpfälzer Land und Winnweiler.

67285 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06352 710-0
06352 710-232

Mo. - Mi.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Do.: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

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