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mixins.searchInfo_searchTermAbschluss eines privaten Lagervertrags für Zucker beantragen

Abschluss eines privaten Lagervertrags für Zucker beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Zucker gewährt. Das kann Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Zuckersektors unterstützen.

Erst wenn die EU-Kommission eine entsprechende Marktordnungsmaßnahme veröffentlicht, können Sie als Händlerin, Händler oder Herstellbetrieb von Zucker bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung beantragen. Die Lagerung über vertraglich vereinbarte Zeiträume soll die Märkte entlasten und Preise stabilisieren.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.

Ihre zuständige Stelle:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513

Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
+49 228 6845-3463Bemerkung:
(Frau Gizewski)
+49 228 6845-3431Bemerkung:
(Herr Unger)
+49 22899 6845-3962

Telefonsprechzeiten: 

Montag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

Freitag: 9:00 bis 16:00 Uhr 

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