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mixins.searchInfo_searchTermÜberwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verlängern

Überwachungsbedürftige Anlagen Prüffrist verlängern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Verlängerung von Prüffristen für überwachungsbedürftige Anlagen können Sie für folgende Anlagen beantragen:

  • Aufzugsanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Druckanlagen inklusive Dampfkesselanlagen
  • Krane
  • Flüssiggasanlagen
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Ihre zuständige Stelle:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift 10 02 62
67402 Neustadt an der Weinstraße
+49 6321 99-0
+49 6321 333-98
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