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Lärmschutz

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Baustellen, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen sowie durch Nachbarschaft als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung, wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen und erforderlichenfalls die darauf folgende Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionspläne.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Fachbereichsleitung: Diana Philippi

Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06351 407-401
06351 407-407
  • Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
  • Bestattungswesen
  • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
  • Freizeit und Sport
  • Gleichstellungsstelle
  • Grundsicherung und Sozialversicherung
  • Kindergärten
  • Kultur
  • Meldewesen, Servicebüro
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
  • Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
  • Senioren
  • Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
  • Zivildienstleistende

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