Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermNachteilsausgleich gewähren für behinderte oder chronische kranke Studierende

Nachteilsausgleich gewähren für behinderte oder chronische kranke Studierende

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie studieren und eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, die sich negativ auf Ihr Studium auswirkt, können Sie Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten. Maßnahmen des Nachteilsausgleichs sollen negative Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung auf die Teilhabe am Studium kompensieren, damit Sie gleichberechtigt am Studium teilhaben und Ihre Leistungsfähigkeit zeigen können.

Die Prüfungsordnungen Ihres jeweiligen Studiengangs enthalten hierzu gesonderte Regelungen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Universität Trier

Universitätsring 15
54286 Trier
+49 651 201-0
+49 651 201-4299

BAföG-Amt
Mittwoch, Donnerstag: 09:30 - 12:30 Uhr

Alle Informationen anzeigen