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Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Hat die verstorbene Person kein Testament hinterlassen und keinen Erbvertrag geschlossen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie benötigen in vielen Fällen einen Nachweis über Ihr Erbrecht. 

Der Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Mit diesem erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf ein Bankkonto der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen.  

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr.

Die Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße gehört zum Landkreis Bad Dürkheim und umfasst Stadt Wachenheim an der Weinstraße sowie die Ortsgemeinden Ellerstadt, Friedelsheim und Gönnheim.

Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
06322 9580-0
06322 9580-199

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

zur Zeit Terminvereinbarung erforderlich

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