Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Pit Bull Terrier.
Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.
Zuständig für weitere Auskünfte und die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde.
Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens ist neben der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters auch ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Als Halterin oder Halter eines gefährlichen Hundes müssen Sie eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 250.000 EUR für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten.
Gefährliche Hunde müssen mit einem elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so gekennzeichnet werden, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung ist durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Sachkundenachweis
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Weitere Informationen bietet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Landesordnungsbehörde.
19.12.2019
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Die Abteilung ist im Standes-, Rechts- und Ordnungsamt angesiedelt und für vielfältige Aufgaben in den Bereichen Gewerberecht und Sondernutzung, Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz, Allgemeine Ordnungsverwaltung (hier u. a. Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht, Veranstaltungen, Prostitutionsschutz), Fundbüro sowie die Allgemeine Gefahrenabwehr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig.
Adresse
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Große Bleiche
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Postanschrift
55028 Mainz
Gebäudezugänge
Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Kontakt
Telefon
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. +49 6131 12-49333 besetzt.
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sowie bei dem Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H, Tel. +49 6131 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis St, Tel. +49 6131 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch bis Z, Tel. +49 6131 12-2399
Fundbüro:
Montag und Dienstag:
9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr
Mittwoch:
9 bis 12 Uhr
Donnerstag:
9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Freitag:
9 bis 12 Uhr