Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Beschreibung
Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen oder Sie haben freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Hinweis
Haben Sie den Führerschein dagegen im Rahmen eines zeitlich befristeten Fahrverbots (z.B. zu schnelles Fahren) abgegeben, ist kein Antrag auf Neuerteilung erforderlich. Sie erhalten den Führerschein nach Ablauf der zeitlichen Befristung "automatisch" zurück.
Beantragung
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
- Antragsfristen
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Antrag auf Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der verfügten Sperrfrist gestellt werden.
- Verzicht auf die Fahrerlaubnis: Antrag auf Neuerteilung kann jederzeit gestellt werden.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Mainz
- Ablauf der festgesetzen Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis
- Sie erhalten die Fahrerlaubnis nicht "automatisch" neu. Antragstellung ist erforderlich.
- Nach Antragstellung prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
- Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist nur dann erforderlich, wenn davon ausgegangen werden muss, dass Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen.
- Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist grundsätzlich erforderlich bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis. Bereits bei einem erstmaligen Entzug wegen Betäubungsmitteln oder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 mg/l oder mehr wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkohol- und/oder einer Drogenproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Vorbereitungsstelle in Verbindung setzen. Zudem bieten viele medizinisch-psychologische Begutachtungsstellen kostenlose Informationsabende an. Dabei geht es darum, Ihnen das Verfahren und den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) näher zu bringen.