Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermHundehaltung Abmeldung

Hundehaltung Abmeldung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Ihre zuständige Stelle:

Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Jagdsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsabgabe

Das Sachgebiet erlässt Gewerbesteuerbescheide auf der Basis der Messbescheide des Finanzamtes. Es erhebt außerdem Steuern für das Halten eines Hundes im privaten Haushalt, für das Innehaben einer Nebenwohnung im Stadtgebiet von Mainz sowie für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art (z.B. die Aufstellung von Spiel- oder Unterhaltungsgeräten).

Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Große Bleiche

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
06131 122330
06131 122377

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Alle Informationen anzeigen