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mixins.searchInfo_searchTermErweiterte Meldebescheinigung Ausstellung

Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die erweiterte  Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber wo Sie gemeldet sind bzw. als Nachweis ihres Wohnsitzes.

Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung u.a. nachfolgende Angaben:

  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
  • Familienname und Vornamen, Doktorgrad Geburtsdatum, Anschrift
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
  • Familienstand
  • Religionszugehörigkeit

Ihre zuständige Stelle:

Bürgerservice

Der Bürgerservice der Landeshauptstadt Mainz bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für die Bürger:innen an. Dazu gehören unter anderem die Ausstellung von Meldebescheinigungen, Ausweisdokumenten, Beglaubigungen von Dokumenten und Urkunden sowie statistische Erhebungen.

Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Bemerkung:
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Postanschrift 3620
55026 Mainz
06131 123820
06131 122775

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

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