Bewohnerparkausweis Erteilung
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzAls Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Anpassung der Gebührenordnung für die Ausstellung von Parkausweisen für Bewohner:innen zum 1.7.2025
Die Landeshauptstadt Mainz möchte an die Änderungen der Gebührenordnung zum Bewohnerparken erinnern. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 9.4.2025 wurde die neue Gebührenordnung beschlossen. Diese Regelung tritt ab dem 1.7 in Kraft.
Das Antragsverfahren bleibt identisch. Die Ausstellung ist für ein Jahr vorgesehen, jedoch kann eine Rücknahme bzw. eine Teilerstattung vorgenommen werden.
Die ausgestellten Ausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Einen neuen Parkausweis können Sie 4 Wochen vor Ablauf ihres aktuellen Ausweises beantragen.