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mixins.searchInfo_searchTermBewohnerparkausweis Erteilung

Bewohnerparkausweis Erteilung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Anpassung der Gebührenordnung für die Ausstellung von Parkausweisen für Bewohner:innen zum 1.7.2025

Die Landeshauptstadt Mainz möchte an die Änderungen der Gebührenordnung zum Bewohnerparken erinnern. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 9.4.2025 wurde die neue Gebührenordnung beschlossen. Diese Regelung tritt ab dem 1.7 in Kraft. 

Das Antragsverfahren bleibt identisch. Die Ausstellung ist für ein Jahr vorgesehen, jedoch kann eine Rücknahme bzw. eine Teilerstattung vorgenommen werden.

Die ausgestellten Ausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Einen neuen Parkausweis können Sie 4 Wochen vor Ablauf ihres aktuellen Ausweises beantragen.

Ihre zuständige Stelle:

Verkehrsordnung

Die Verkehrsordnung ist verantwortlich für die Schaffung und Durchsetzung von Regeln, die eine sichere und geordnete Nutzung des Straßenraums gewährleisten. Die Aufgaben sind vielfältig und umfassen die Entwicklung von Richtlinien, die Überwachung der Verkehrssicherheit sowie die Aufklärung der Bürger:innen über Verkehrsregeln. 

Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau B
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

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