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Radfahrbeauftragte

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für den Ausbau und die Entwicklung des sicheren Radverkehrs in der Region haben einige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen einen sogenannten Radverkehrsbeauftragten bestellt. Dieser ist je nach örtlichen Verhältnissen u.a. für nachfolgenden Aufgaben verantwortlich:

  • Fahrradfreundliche Verkehrsinfrastruktur
  • Ansprechpartner für Fragen und Probleme im Radverkehr
  • Verkehrssicherheit für Radfahrer
  • Koordinierung von Fahrradaktivitäten der verschiedenen Vereine und Institutionen
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern und zum Fahrradverkehr
  • Ausbau von Fahrradmitnahmemöglichkeiten im ÖPNV, Fahrradverleihsysteme oder Fahrradboxen

Die Tätigkeit als Radverkehrsbeauftragte erfolgt mancherorts auch im Ehrenamt.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtplanungsamt

Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Bemerkung:
Zitadelle, Bau A
Postanschrift 3820
55028 Mainz
06131 123030
06131 122671

Montag bis Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr


Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Außerhalb der Kernarbeitszeiten sind Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten bei den unterschiedlichen Dienstleistungen der Straßenverkehrsbehörde.

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