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mixins.searchInfo_searchTermKfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Mainz

Bei der Umschreibung handelt es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges. Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halter:innenwechsel oder ein Wohnsitzwechsel stattgefunden hat. Hierbei sind folgende Unterscheidungen zu beachten:

  • Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz mit Halter:innenwechsel mit Kennzeichenwechsel
  • Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Mainz ohne Halter:innenwechsel mit Kennzeichenwechsel
  • Seit dem 1. Januar 2015 ist bundesweit die Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel ohne Halter:innenwechsel aufgehoben. Wenn Halter:innen von zugelassenen Fahrzeugen innerhalb von Deutschland umziehen, können sie auf Wunsch das Kennzeichen mitnehmen/beibehalten. Die Umschreibung des Fahrzeuges nach Mainz muss jedoch weiterhin erfolgen.

Beantragung:

  • persönlich
  • Vertretung durch bevollmächtigte Person

Vorsprache:

  • mit Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten 
  • mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)

Vorraussetzungen:

  • Halter:in des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
  • Eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug ist vorhanden.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
  • Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.

Ihre zuständige Stelle:

Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)

Die Zulassungsbehörde ist verantwortlich für die Anmeldung, Umschreibung, Abmeldung, die Änderung von Fahrzeugdokumenten sowie die Halterdatenauskunft und die Ausstellung von Fahrzeugpapieren. Wir sorgen dafür, dass alle Zulassungsprozesse reibungslos und effizient ablaufen.  

Links zu unseren Online-Services, Informationen über erforderliche Unterlagen sowie nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung.

Die Zulassungsbehörde ist nur für das Stadtgebiet Mainz zuständig.

Der Link zur Online-Terminvergabe finden Sie unter dem Reiter "Öffnungszeiten".

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
Postanschrift 3820
55028 Mainz

Bemerkung:
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.
06131 122424
06131 122190

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.

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