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mixins.searchInfo_searchTermSondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Wenn Sie öffentliche Flächen im Zusammenhang mit Ihrer Baustelle nutzen wollen, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

Arbeitsstellen/Baumaßnahmen, die sich auf die Straße und den Straßenverkehr auswirken, sind durch Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen abzusichern und der Straßenverkehr zu regeln.

Wenn durch Arbeitsstellen/Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen (z.B. Lagern von Baumaterialien, Aufstellen von Baugeräten) Straßen, Wege und Plätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Arbeitsstellen/ Baumaßnahmen an der Straße selbst oder um Arbeiten neben oder über der Straße handelt.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Absperrungen

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3750Bemerkung:
für Umzüge
+49 621 504-3748Bemerkung:
für Veranstaltungen
+49 621 504-3749
+49 621 504-3791

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag, Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 bis 18:00 Uhr

In dringenden Fällen senden Sie uns bitte eine E-Mail.

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