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mixins.searchInfo_searchTermAdoption eines deutschen Kindes Beurkundung im Geburtenregister

Adoption eines deutschen Kindes Beurkundung im Geburtenregister

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert? Dann erfolgt nach Abschluss des Adoptionsverfahrens durch das Familiengericht eine Mitteilung an das Standesamt, das den Geburtseintrag des Kindes führt, welches sodann eine Folgebeurkundung über die Annahme als Kind im Geburtenregister vornimmt.

Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen.

Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, können Sie die Nachbeurkundung in Deutschland beantragen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Standesamt: Urkunden

Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 621 504-2434
+49 621 504-2449
+49 621 504-2454
+49 621 504-2405
+49 621 504-3472

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

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