Adoption eines deutschen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWurde Ihr Kind in Deutschland geboren und Sie haben es im Inland adoptiert? Dann erfolgt nach Abschluss des Adoptionsverfahrens durch das Familiengericht eine Mitteilung an das Standesamt, das den Geburtseintrag des Kindes führt, welches sodann eine Folgebeurkundung über die Annahme als Kind im Geburtenregister vornimmt.
Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen.
Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, können Sie die Nachbeurkundung in Deutschland beantragen.