Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
- Link zur Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Link zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Bemerkung: Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Veranstaltungen
Adresse
67059 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Lieferanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Termine nur nach Vereinbarung per E-Mail oder telefonisch möglich.
Formulare
Anlage 1 zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der STVO Veranstaltererklärung
Anlage 2 zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach der STVO Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Adresse
67433 Neustadt an der Weinstraße