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Markenschutz verlängern

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.

Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.

Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
80297 München, Landeshauptstadt
+49 89 2195-1000Bemerkung:
Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten
+49 89 2195-2221Bemerkung:
Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges
+49 89 2195-4000Bemerkung:
Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr

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