Elternbeitrag festsetzen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzTräger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.
Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.
- Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
- die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
- die tägliche Betreuungszeit des Kindes
Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“
Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.
Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Für einen Krippenplatz beläuft sich der Elternbeitrag
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 7 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 296 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 198 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 98 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 74 Euro
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 8 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 338 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 225 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 113 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 85 Euro
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 9 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 381 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 254 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 127 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 95 Euro
bei einer täglichen Betreuungszeit von bis 10 Stunden
- für Familien mit einem Kind auf 423 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 282 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 141 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 106 Euro
Für einen Hortplatz beläuft sich der Elternbeitrag
- für Familien mit einem Kind auf 148 Euro
- für Familien mit zwei Kindern auf 99 Euro
- für Familien mit drei Kindern auf 49 Euro
- für Familien mit vier und mehr Kindern auf 37 Euro
Kostgeld
Krippe (U2-Betreuung):
Das Kostgeld für einen Krippenplatz (U2-Betreuung) beträgt
- für einen Ganzzeitplatz 65 Euro
- für einen Platz in verlängerter Vormittag 59 Euro
Kindergarten (Ü2-Betreuung):
Das Kostgeld beträgt
- für einen Ganzzeitplatz 67 Euro
- für einen Platz in verlängerter Vormittag 60,50 Euro
Hort (Schulkind-Betreuung):
Das Kostgeld beträgt
- für einen Hortplatz (Schulkind-Betreuung) 68 Euro
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.
Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden
09.12.2020
Ihre zuständige Stelle:
Kindertagespflege
Adresse
67059 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.