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Unternehmen steuerlich abmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei Einstellung (Aufgabe)

  • Ihres gewerblichen Betriebs,
  • Ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder
  • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

oder Verlegung

  • Ihres gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs,
  • einer Betriebsstätte oder 
  • Ihrer freiberuflichen Tätigkeit

ist das zuständige Finanzamt zu informieren.

Ihre zuständige Stelle:

Finanzamt Ludwigshafen

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Ludwigshafen umfasst das Gebiet der Städte Frankenthal (Pfalz), Grünstadt und Ludwigshafen am Rhein, der Gemeinde Bobenheim-Roxheim sowie der Verbandsgemeinden Leiningerland, Lambsheim-Heßheim und Maxdorf.

Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Ludwigshafen zudem Aufgaben für die Amtsbezirke anderer Finanzämter wahr:

  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben für die Finanzämter Landau, Neustadt und Speyer-Germersheim.
  • Kapitalverkehrsteuern und Wechselsteuer für die Finanzämter Bingen-Alzey, Kaiserslautern, Kusel-Landstuhl, Landau, Mainz, Neustadt, Pirmasens, Speyer-Germersheim und Worms-Kirchheimbolanden.

​Aufgaben, die für das Finanzamt Ludwigshafen von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Neustadt),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Landau),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Bayernstraße 39
67061 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 5614-0
+49 621 5614-23067
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