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Ausbildungsduldung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Ausbildungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung, die Sie erhalten können, wenn

  • Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, Sie während des Asylverfahrens eine Berufsausbildung begonnen haben und diese fortsetzen möchten, oder
  • Sie im Besitz einer Duldung (also ausreisepflichtig) sind und eine Ausbildung beginnen möchten.

Für den Erhalt einer Ausbildungsduldung muss die Berufsausbildung bestimmte Anforderungen erfüllen (siehe Voraussetzungen).

Die Ausbildungsduldung wird für einen konkreten Ausbildungsbetrieb erteilt. Ein (nahtloser) Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist möglich. In diesen Fällen bedarf es vor dem Betriebswechsel eines Antrags auf „Umschreibung“ der Ausbildungsduldung auf den neuen Betrieb.

Mit der Ausbildungsduldung dürfen Sie für die gesamte Zeit Ihrer Ausbildung in Deutschland bleiben und arbeiten. In dieser Zeit können Sie nicht abgeschoben werden.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Ausländerbehörde

Mainzer Straße 25
54550 Daun
06592 933-6284

Montag bis Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr

Mittwochs geschlossen

Donnerstag (zusätzlich):
14.00 – 18.00 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

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