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Schwarzarbeit melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist wie folgt definiert:

Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung

  • als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,

oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen

  • eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt oder
  • die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat.

Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden

  • von Angehörigen gemäß der Abgabeverordnung wie beispielsweise Verlobte, Ehegatten, Geschwister oder Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
  • aus Gefälligkeit,
  • im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
  • im Wege der Selbsthilfe.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amt 07)

  • Ausländerbehörde
  • Einbürgerungsbehörde
  • Beirat für Migration und Integration
  • Brand-, Katastrophen-, Zivilschutz
  • Jagd- und Waffenbehörde
  • Versammlungsrecht

Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-1005

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Ausländerbehörde/ Einbürgerungsbehörde:

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit Ihrem Sachbearbeiter ist erforderlich


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