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mixins.searchInfo_searchTermEin Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
 

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kfz-Zulassung (Fachbereich 08-02)

Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Teichstraße 16
54595 Prüm
Bemerkung:
Außenstelle Prüm
06561 15-0
06561 15-1006

Eine Terminvereinbarung ist bei der Zulassungsstelle erforderlich (online oder telefonisch 06561 15-0).

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

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