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mixins.searchInfo_searchTermBefreigung von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

Befreigung von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht zur Abwassereinleitung befreien lassen.

Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 4 - Verbandsgemeindewerk

Luxemburger Straße 6
54687 Arzfeld
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: 30, Gebühren nein
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren nein
+49 6550 974-100
+49 6550 974-163

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

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