Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzHeilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Der Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker/-in ist beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung (untere Verwaltungsbehörde) zu stellen. Diese leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weiter. Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).
Der Antrag auf Zulassung zur Überprüfung zum/zur Heilpraktiker/in ist beim Amt Öffentliche Sicherheit und Ordnung der für Sie zuständigen Kreisverwaltung mit vorheriger Terminabsprache zu stellen. Die Weiterleitung des Antrags erfolgt zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Amt für Gesundheitswesen.
Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen welche die Durchführung der Überprüfungen, z.B. Terminvergabe, Ablauf usw. betreffen.
Die Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen finden Sie hier.
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
- eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
- tabellarischer Lebenslauf
- ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
- Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
- Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes
- Nachweis über Strafverfahren
- ggf. weitere Dokumente und Nachweise
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
30 Tage bis 3 Monate
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Widerspruch (ja nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
verwaltungsgerichtliche Klage
04.07.2024
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amt 07)
- Ausländerbehörde
- Einbürgerungsbehörde
- Beirat für Migration und Integration
- Brand-, Katastrophen-, Zivilschutz
- Jagd- und Waffenbehörde
- Versammlungsrecht
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ausländerbehörde/ Einbürgerungsbehörde:
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit Ihrem Sachbearbeiter ist erforderlich.
Ansprechpartner
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Einheitlicher Ansprechpartner:
Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
56003 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9