Internationalen Führerschein beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde unter
06561/15 -1212 oder fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Zusatz:
Für auf der Air Base stationierte Personen wird zusätzlich ein besonderes Antragsformular von der Air Base Verwaltung in Spangdahlem benötigt, auf der u.a. die amerikanischen Führerscheinklassen bestätigt werden.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Bemerkung: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein betragen 16,00 Euro.
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Der Internationale Führerschein wird sofort ausgestellt. Er ist - bis auf Ausnahmen - auf die Dauer von drei Jahren befristet.
15.01.2024
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (Fachbereich 08-01)
ÖPNV, Führerschein, Bus, Schule
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Führerscheinstelle:
Eine vorherige Terminvereinbarung ist sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Zulassungsstelle erforderlich.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist (online oder telefonisch 06561-150) erforderlich.
Ansprechpartner
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Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
- Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerkarte erneuern
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Führerschein abgeben
- Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
- Führerschein ändern wegen Sehhilfe
- Führerschein – Ausstellung express (Expressführerschein)
- Führerschein – Direktversand
- Internationalen Führerschein beantragen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen
- Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen
- Unternehmenskarte erneuern
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Werkstattkarte erneuern
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
- Werkstattkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen
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- Führerschein – Direktversand
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- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen
- Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen
- Unternehmenskarte erneuern
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
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- Werkstattkarte erstmalig beantragen
- Werkstattkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen
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