Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
- Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
- Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
- Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Zusätzliche Unterlagen sind vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- Händlererklärung bei Zulassung auf und durch Kfz-Händler
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige (nur bei Schwerbehinderung oder Fahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis besteht):
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Es gibt keine Frist.
Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
- Widerspruch
18.04.2024
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kfz-Zulassung (Fachbereich 08-02)
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Besucheranschrift
54595 Prüm
Bemerkung:
Außenstelle Prüm
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Besucheranschrift
54595 Prüm
Telefon
Fax
Webseite
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Online-Terminvergabe
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Besucheranschrift
54595 Prüm
Telefon
Fax
Webseite
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Online-Terminvergabe
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Online-Terminvergabe
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Besucheranschrift
54595 Prüm
Telefon
Fax
Webseite
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Online-Terminvergabe
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Online-Terminvergabe
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Online-Terminvergabe
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Online-Terminvergabe
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Telefon
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm:
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Online-Terminvergabe
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)