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Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ist Ihre Unternehmenskarte verloren gegangen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.

Bei Antragstellung müssen Sie der zuständigen Stelle eine schriftliche Erklärung über den Verlust vorlegen. Auf Verlangen kann die zuständige Stelle zudem eine eidesstattliche Versicherung einfordern, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgegeben werden kann.

Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die verlorene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie eine neue Unternehmenskarte.

Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der zuständigen Stelle zurückgeben.

Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, KFZ Zulassung (Amt 08)

Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden
06561 15-0
06561 15-1012

Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr


Die Öffnungszeiten der KFZ-Zulassungsstellen sind von:

  • montags bis freitags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr
  • dienstags zusätzlich zwischen 14.00 und 16.00 Uhr
  • donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 und 18.00 Uhr


Eine vorherige Terminvereinbarung ist sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Zulassungsstelle erforderlich.



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