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Erwerb einer Waffe anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amt 07)

  • Ausländerbehörde
  • Einbürgerungsbehörde
  • Beirat für Migration und Integration
  • Brand-, Katastrophen-, Zivilschutz
  • Jagd- und Waffenbehörde
  • Versammlungsrecht

Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-1005

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Ausländerbehörde/ Einbürgerungsbehörde:

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit Ihrem Sachbearbeiter ist erforderlich


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