Straßensperrungen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die Einrichtung von Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z.B. Kanal-/ Wasserverlegung etc.), muss eine verkehrsbehördliche Genehmigung erteilt werden. Die notwendigen Verkehrszeichen dürfen erst nach Vorlage eines genehmigten Beschilderungsplanes aufgestellt werden. Hierzu sind folgende Angaben notwendig: Wo befindet sich die Baustelle?
- im Innerortsbereich - Ortsgemeinde, Ortsteil, Straßenname oder
- außerorts.
Hierbei ist die Straßenklasse unter Angabe der genauen Bezeichnung (z.B. B 51, L 1 oder K 100) sowie die genaue Lage (z.B. zwischen den Ortsgemeinden A und B) mit eventueller Stationierung erforderlich. Zuständige Behörde: Bei außerörtlichen Baumaßnahmen im Bereich klassifizierter Straßen (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen) ist die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zuständig. Sofern es sich um innerörtliche Bauarbeiten handelt, sind die örtlichen Ordnungsämter bei der Stadtverwaltung Bitburg bzw. bei den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen des Kreises zuständig.