Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermStraßensperrungen

Straßensperrungen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.
Spezielle Hinweise für Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Für die Einrichtung von Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z.B. Kanal-/ Wasserverlegung etc.), muss eine verkehrsbehördliche Genehmigung erteilt werden. Die notwendigen Verkehrszeichen dürfen erst nach Vorlage eines genehmigten Beschilderungsplanes aufgestellt werden. Hierzu sind folgende Angaben notwendig: Wo befindet sich die Baustelle?

  • im Innerortsbereich - Ortsgemeinde, Ortsteil, Straßenname oder
  • außerorts.

Hierbei ist die Straßenklasse unter Angabe der genauen Bezeichnung (z.B. B 51, L 1 oder K 100) sowie die genaue Lage (z.B. zwischen den Ortsgemeinden A und B) mit eventueller Stationierung erforderlich. Zuständige Behörde: Bei außerörtlichen Baumaßnahmen im Bereich klassifizierter Straßen (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen) ist die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zuständig. Sofern es sich um innerörtliche Bauarbeiten handelt, sind die örtlichen Ordnungsämter bei der Stadtverwaltung Bitburg bzw. bei den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen des Kreises zuständig.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (Fachbereich 08-01)

ÖPNV, Führerschein, Bus, Schule

Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-1012

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Führerscheinstelle:

Eine vorherige Terminvereinbarung ist sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Zulassungsstelle erforderlich.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist (online oder telefonisch 06561-150) erforderlich

Alle Informationen anzeigen