Mietwagengenehmigung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Ein entsprechender Antrag ist bei der für Sie zuständigen unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises zu stellen.
Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
Antragsbearbeitung durch die zuständige untere Verkehrsbehörde
Erteilung bzw. Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung
zuständige Untere Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises
zuständige untere Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises
Werden die Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Antragsteller erfüllt, kann eine Mietwagengenehmigung nach. § 49 PBefG erteilt werden.
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden, d.h.
- die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist
- keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vorliegen
- der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist
- der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 (1) als erteilt.
- Formeller Antrag (Name, Vorname des Antragstellers; Wohn-und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmer, dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleiter)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister n (bei Unternehmen)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Allgemeine Unterlagen:
- Fahrzeugliste, ggf. Mietfahrzeuge mit Mietvertrag bzw. Leasingliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschl. Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Rahmengebühr für die Genehmigung: 50,00 Euro bis 500,00 Euro
Für Regelfälle liegt sie
- für das erste Fahrzeug bei 60€
- Für jedes weitere Fahrzeug bei 30€.
Diese Beträge sind nicht bindend für die Genehmigungsbehörde.
Bei einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.
Hinweis: Weitere Kosten können entstehen für
- Registerauskünfte
- Die Erstellung der sonstigen Nachweise“
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt der Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden.
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen unteren Verkehrsbehörden variieren.
Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden bzw. Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
- § 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft)
- Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmers (PBZugV)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 15 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
ein formeller Antrag auf Erteilung einer Genehmigung eines Mietwagenverkehrs mit Kraftfahrzeugen kann über die jeweilig zuständige untere Verkehrsbehörde abgerufen werden
- Personenbefoerderung_-_Antrag_fuer_PKW__z._B._Taxi_ (1).pdf
- Personenbefoerderung_-_Antrag_auf_Austausch_von_Fahrzeugen.pdf
- Personenbefoerderung_-_Zusatzbescheinigung__nach____2_Abs._3_Berufszugangsverordnung_.pdf
- Personenbefoerderung_-_Eigenkapitalbescheinigung_nach____2_Abs._2_Nr._Berufszugangsverordnung.pdf
02.11.2020
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag – Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Downloads:
SEPA-Mandat.pdf
Vollmacht.pdf
Fahrzeugidentifizierung Formular.pdf
Adresse
54516 Wittlich
Gebäudezugänge
Postfach
Gebäudezugänge
Kontakt
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Bemerkung:
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hotlines
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag – Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Hotline der Führerscheinstelle:
06571 14-2021
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de
Terminvereinbarung online
internetbasierte Zulassung und Wunschkennzeichen
Ansprechpartner
Adresse
54516 Wittlich
Postfach
Telefon
Fax
Raum
Zuständig für:
- Bernkastel-Wittlich:
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Erweiterung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Taxigenehmigung Erteilung
- Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen
- Übertragung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen
Adresse
54516 Wittlich
Postfach
Telefon
Fax
Raum
Zuständig für:
- Bernkastel-Wittlich:
- Erweiterung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Taxigenehmigung Erteilung
- Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen
- Übertragung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen