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mixins.searchInfo_searchTermFahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Führerscheinstelle

Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
02602 124-331
02602 124-238

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