Reihenfolge der Vornamen ändern
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018 ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.
Nicht möglich ist also zusammengefasst:
- die Änderung der Schreibweise der Vornamen
- das Hinzufügen von neuen Vornamen oder
- das Weglassen von Vornamen sowie
- die Änderung der Reihung von „Bindestrich-Vornamen“ (diese gelten als ein einziger Vorname).