Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Anträge können auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg gestellt bzw. abgegeben werden.
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Referat 42 - Soziale Sonderaufgaben, Grundsicherung
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Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 3 - Bildung - Jugend - Soziales
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