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Fischereischein Ausstellung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)

Jugendfischereischeine stellen wir für Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist möglich. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischereiprüfung abgelegt haben, können bereits einen Fischereischein für fünf Jahre erhalten.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro

Kirburger Straße 4
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02661 6268-0
02661 6268-201

Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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