Fischereischein Ausstellung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Jugendfischereischeine stellen wir für Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist möglich. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischereiprüfung abgelegt haben, können bereits einen Fischereischein für fünf Jahre erhalten.
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Die Beantragung oder die Verlängerung eines Fischereischeines können Sie persönlich im Bürgerbüro vornehmen.
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
- Personalausweis/Kinderreisepass
- Prüfungszeugnis (nur bei Erstantrag oder bei Verlust des Fischereischeines)
- bisheriger Fischereischein
- Angaben über Begleitperson (nur bei Beantragung des Jugendfischereischeines)
- aktuelles Lichtbild (nur bei Neu- bzw. Erstantrag)
5,60 EUR - 41,00 EUR (je nach Antrag)
Jugendfischereischein
Jugendfischereischeine stellen wir für Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus.
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro
Besucheranschrift
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Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
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Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
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