Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung als Heilpädagogin oder Heilpädagoge mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Anerkennung als Heilpädagogin oder Heilpädagoge mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Deutschland als Heilpädagogin oder Heilpädagoge tätig sein wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Weiterbildung mit der hiesigen Ausbildung zur/zum „Staatlich anerkannte Heilpädagogin“ / zur „Staatlich anerkannter Heilpädagoge“ festgestellt werden.

Ihre zuständige Stelle:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Koblenz (Schadenregulierungsstelle und Schulen und Kultur)

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17
56073 Koblenz
+49 261 4932-0
Alle Informationen anzeigen