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mixins.searchInfo_searchTermDie Überlassung von Beschäftigten melden

Die Überlassung von Beschäftigten melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Beschäftigte an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis. Sie brauchen keine Erlaubnis, wenn

  • weniger als 50 Menschen in Ihrem Betrieb arbeiten,
  • die Betroffenen bei Ihnen nicht als Leiharbeitskräfte eingestellt oder beschäftigt sind und
  • Sie mit der Überlassung an ein anderes Unternehmen Kurzarbeit oder Entlassungen vermeiden wollen.

Allerdings müssen Sie der Agentur für Arbeit in diesem Fall die Arbeitnehmerüberlassung vorher schriftlich melden (anzeigen).

Die Überlassung ist bis zu einer Dauer von 12 Monaten an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher) möglich. Statt des Begriffs "Arbeitnehmerüberlassung" ist auch die Bezeichnung "Zeit- oder Leiharbeit" gängig.

Eine Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeiterinnen oder Arbeitern verrichtet werden, ist nicht erlaubt.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Agentur für Arbeit Nürnberg

90300 Nürnberg
N14
N14
Richard-Wagner-Platz 5
90443 Nürnberg
N14
N14
+49 911 529-4343
+49 911 529-4004343

Die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Agentur für Arbeit entnehmen Sie bitte dem Dienststellenfinder der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zuständig für:

  • Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern

Empfänger: BA-Service-Haus
Bank: Bundesbank
BIC: MARKDEF1760
IBAN: DE50760000000076001617

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