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mixins.searchInfo_searchTermWohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung

Austraße 4
65623 Hahnstätten
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
06486 9179-0
06486 9179-199


Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr



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