Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermSaisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Das ist der Nutzungszeitraum, in dem Sie jedes Jahr mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.

Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.

Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.

Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz.

Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

Für Fahrzeuge, die nicht das gesamte Jahr betrieben werden, besteht die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu erhalten.

Der Betriebszeitraum wird auf Antrag des Halters festgesetzt und auf volle Monate bemessen. Er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.

Die Fahrzeuge dürfen außerhalb des Betriebszeitraumes nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden und sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Auch Oldtimerkennzeichen und grüne Kennzeichen können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Hinweis:

Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Kfz-Zulassungsbehörde

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Wilhelmstraße 42a
65582 Diez
Pestalozzistraße 2a
56355 Nastätten
02603 972-121
02603 972-199

 

Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems








Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez








Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2



56355 Nastätten



Alle Informationen anzeigen