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mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer festsetzen

Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 5 - Finanzen und Kasse

Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06432 501-0
06432 501-242

Verwaltung

vormittags:

Mo bis Fr
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags:

Mo bis Mi
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Do
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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