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mixins.searchInfo_searchTermFlaggenzertifikat für Sportboot zurückgeben

Flaggenzertifikat für Sportboot zurückgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.

Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.

Ein Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn

  • das Schiff oder Boot verkauft wurde,
  • das Schiff in ein deutsches oder ausländisches Schiffsregister eingetragen wurde,
  • sich die Eigentumsverhältnisse verändern, insbesondere bei Eignergemeinschaften, zum Beispiel wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ausscheiden oder neue Personen der Eignergemeinschaft beitreten, oder
  • die Eigentümerin oder der Eigentümer verstirbt.

Ihre zuständige Stelle:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sachgebiet S11

Postanschrift 301220
20038 Hamburg, Freie und Hansestadt
+49 40 3190-7114
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