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Geburtsurkunde beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung

Austraße 4
65623 Hahnstätten
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
06486 9179-0
06486 9179-199


Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr



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