Kinder und Jugendliche Inobhutnahme
Quelle: BUS Rheinland-PfalzBei einer akuten Gefahr für das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen in seiner Familie ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, eine Inobhutnahme durchzuführen. Kinder und Jugendliche können sich auch selbständig an das Jugendamt wenden und darum bitten, in Obhut genommen zu werden.
Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen.
Zuständigkeiten:
Stadt Lahnstein A - F Dr. Fahrig Katharina -586
Stadt Lahnstein G - R Jurecz Corinna -289
Stadt Lahnstein S - Z Schuster Sophie -565
ehem. VG Nassau Kost Jannik -244
ehem. VG Bad Ems Tekin Sibel 564
Stadt Bad Ems A - N Kanders Nele -501
Bad Ems O - Z, alte VG Braubach nicht besetzt -223
Stadt Braubach Thiel Jenny -192 -
ehem. VG Loreley Hofmann Christina -533
Stadt Diez / Altendiez A - J Ackermann Natascha -224
Stadt Diez / Altendiez K - Q Tögl Lisa -193
Stadt Diez / Altendiez R - X Bräutigam Ilona -433
Stadt Diez / Altendiez Y - Z Ackermann Natascha -224
VG Diez A - C u. Holzheim Bonn Ronja -543
VG Diez D - Z (außer Holzheim) nicht besetzt -302
VG Hahnstätten Bonn Ronja -543
VG Katzenelnbogen Bandur Ricarda -243
VG Nastätten Baumeister Kaja -232
UMA/minderjährige Flüchtlinge Richter Tabea -331