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mixins.searchInfo_searchTermSterbefall im Ausland beurkunden

Sterbefall im Ausland beurkunden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung

Austraße 4
65623 Hahnstätten
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
06486 9179-0
06486 9179-199


Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr



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