Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie im Ausland geheiratet haben und einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Auch staatenlose Personen, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können den Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung stellen.
Die Ehe muss nach den Formerfordernissen geschlossen sein, die in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, gelten. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Sie können Ihre Eheschließung auch nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet haben, dem einer von Ihnen angehört.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben oder des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt nicht in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig.
Bei einer persönlichen Beantragung vor Ort sind folgende Schritte erforderlich:
- Mindestens einer der Ehegatten, die/der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erscheint persönlich im Standesamt und bringt alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen alle Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
- Bei Bedarf stellt das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.
Bei Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt des Ortes zuständig, an dem Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Bei Wohnsitz im Ausland ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Eine Nachbeurkundung ist in folgenden Fällen möglich:
- Sie haben im Ausland geheiratet und einer von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder ist staatenlos, heimatlose ausländische Person oder ausländischer Flüchtling.
- Sie haben im Inland geheiratet und keiner von Ihnen war zum Zeitpunkt der Eheschließung im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Eheschließung wurde durch eine ermächtigte Person einer Regierung des Staates, dem einer von Ihnen angehört, durchgeführt.
- Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
- Die Eheschließung muss rechtsgültig sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen.
- Antragsberechtigt sind:
- Die Ehegatten
- Wenn beide Ehegatten verstorben sind, deren Eltern und Kinder
- Ausländische Heirats- oder Eheurkunde, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Beglaubigte Abschriften der Geburtenregister von den Standesämtern der Geburtsorte
- Bei Geburt der Ehegatten in Deutschland
- Geburtsurkunden mit Beglaubigungen durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- Bei Geburt der Ehegatten im Ausland
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
- Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- Nachweis über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
- Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war. Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen. Zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile - vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist („Rechtskraftvermerk“).
- Gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
- Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war.
- Weitere Unterlagen
- Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein
Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.
Vom Einzelfall abhängig.
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
07.11.2022
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 Standesamt
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65582 Diez
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Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
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Position
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Zuständig für:
- Diez:
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern
- Geburtsurkunde beantragen
- Heirat anmelden
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Namensänderung
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- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbefall im Ausland beurkunden bei Sterbefällen auf Seeschiffen
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- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde ausstellen
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt auf Seeschiffen beurkunden
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Namensänderung
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbefall im Ausland beurkunden bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland beurkunden von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Todesbescheinigung ausstellen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorname ändern
- Überführungserlaubnis erhalten