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Anmeldung einer Feuerbestattung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Rheinland-Pfalz eine verstorbene Person in Form einer Feuerbestattung beisetzen wollen, benötigen Sie eine schriftliche Bestattungsgenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

Darüber hinaus muss eine besondere amtliche Leichenschau (sogenannte 2. Leichenschau) vor der Einäscherung erfolgen. Hierfür müssen Sie die Feuerbestattung bei der zuständigen Behörde/Friedhofsträger beantragen.

Die Feuerbestattung setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich der Einäscherung der verstorbenen Person und der anschließenden Beisetzung der Urne mit der Totenasche.

Die Urne mit der Totenasche muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die Grabart richtet sich nach dem Angebot des jeweiligen Friedhofsträgers.

Hinweis: Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 1 - Organisation und Soziales

Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06432 501-0
06432 501-242

Verwaltung

vormittags:

Mo bis Fr
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
nachmittags:

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Sozialabteilung

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