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Hundesteuer festsetzen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Loreley

Die Verbandsgemeinde Loreley gehört zum Landkreis Rhein-Lahn-Kreis und umfasst die Städte Braubach, Kaub und Sankt Goarshausen sowie die Ortsgemeinden Auel, Bornich, Dachsenhausen, Dahlheim, Dörscheid, Filsen, Kamp-Bornhofen, Kestert, Lierschied, Lykershausen, Nochern, Osterspai, Patersberg, Prath, Reichenberg, Reitzenhain, Sauerthal, Weisel und Weyer.

Friedrichstraße 12
56338 Braubach
Dolkstraße 3
56346 Sankt Goarshausen, Loreleystadt
Dolkstraße 19
56346 Sankt Goarshausen, Loreleystadt
Bemerkung:
Standesamt
06771 919-0
06771 919-135

Montag 
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich. 

Donnerstag 
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

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